Die Einspeisevergütung ist ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage. In der Schweiz gibt es verschiedene Vergütungsmodelle, die sich je nach Energieversorger und Kanton unterscheiden.
Das Schweizer Vergütungssystem
In der Schweiz sind Energieversorger gesetzlich verpflichtet, überschüssigen Solarstrom abzunehmen und zu vergüten. Die Höhe der Vergütung ist jedoch nicht einheitlich geregelt und variiert stark. Sie setzt sich aus dem Marktpreis und einem möglichen ökologischen Aufschlag zusammen.
Rückliefertarife
Die Rückliefertarife variieren in der Schweiz erheblich – von 5 bis 15 Rappen pro kWh. Einige Versorger bieten höhere Tarife, wenn der Solarstrom mit Herkunftsnachweisen (HKN) verkauft wird, was den ökologischen Mehrwert vergütet.
Vergütungsmodelle
- Marktpreis-basiert: Die Vergütung orientiert sich am Strommarktpreis, quartalsweise angepasst
- Fixe Vergütung: Einige Versorger bieten fixe Tarife für 1–3 Jahre
- Ökostrom-Aufschlag: Zusätzlich 1–5 Rp./kWh für den ökologischen Mehrwert (HKN)
Einmalvergütung (EIV) vom Bund
Der Bund fördert Solaranlagen mit einer Einmalvergütung (EIV), die einen Teil der Investitionskosten deckt. Für Anlagen bis 100 kWp wird die Vergütung über Pronovo abgewickelt und umfasst einen Grundbeitrag plus einen leistungsabhängigen Betrag pro kWp. Die Anmeldung muss innerhalb bestimmter Fristen nach Inbetriebnahme erfolgen.
Wichtig: Die Förderbedingungen ändern sich regelmässig. Informieren Sie sich vor der Installation über die aktuellen Sätze bei Pronovo (pronovo.ch) und bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle.
Eigenverbrauch ist König
Da die Einspeisevergütung deutlich unter dem Netzstrompreis liegt (5–12 Rp. vs. 20–35 Rp.), ist Eigenverbrauch immer die wirtschaftlich bessere Option. Jede selbst genutzte kWh spart 10–25 Rappen gegenüber der Einspeisung. Investieren Sie deshalb in Eigenverbrauchsoptimierung: Lastverschiebung, Batteriespeicher, Wärmepumpe und E-Mobilität.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
In der Schweiz können mehrere Parteien einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch bilden. Der Solarstrom wird direkt an Mieter oder Nachbarn geliefert, was den Eigenverbrauch deutlich steigert. Der ZEV ist besonders für Mehrfamilienhäuser und Überbauungen attraktiv und wird durch die Revision des Energiegesetzes weiter vereinfacht.
Herkunftsnachweise (HKN)
Für jede produzierte MWh Solarstrom kann ein Herkunftsnachweis ausgestellt und separat verkauft werden. Der Mehrerlös beträgt typischerweise 1–5 Rp./kWh. Für Kleinanlagen lohnt sich der Verwaltungsaufwand oft nicht, für grössere Anlagen kann er aber einen relevanten Zusatzertrag bringen.
Fazit
Die Einspeisevergütung ist ein willkommener Zusatzertrag, doch der grösste wirtschaftliche Vorteil einer Solaranlage liegt im Eigenverbrauch. Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Versorger über die aktuellen Tarife und optimieren Sie Ihren Eigenverbrauch für maximale Rendite.
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